Was ist eine „Tierärztliche Praxis“?

Die Praxis ist von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe als "Tierärztliche Praxis für Kleintiere" anerkannt.

Unter anderem setzt die Tierärztekammer für diese Anerkennung folgende personelle Voraussetzungen des Tierarztes voraus:

Der Tierarzt muss durch seinen Ausbildungs- und Fortbildungsstand, sowie durch die Ausstattung in seiner Praxis einen Qualitätsstandard der Praxisführung garantieren, der den Erfordernissen der veterinärmedizinischen Entwicklung Rechnung trägt.

Der Tierarzt muss an einer erhöhten Anzahl an fachbezogenen Fortbildungen teilnehmen.

Der Tierarzt muss besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen besitzen:

  • Klinische Untersuchung und Behandlung der Kleintiere
  • Chirurgische Erkrankung, einschl. Augenkrankheit bei Hund, Katze und Heimtier
  • Innere Erkrankung, einschl. Infektionskrankheit, Hautkrankheit und Parasitose bei Hund, Katze und Heimtier 
  • Pathologische Anatomie der Kleintierkrankheiten
  • Anästhesiologie 
  • Röntgenologie- und Strahlenschutz 
  • Haltung und Fütterung von Hund, Katze und Heimtier 
  • Zooanthroponosen sowie Anthropozoonosen
  • Erhöhte Anzahl von fachbezogenen Fortbildungen